19. Juni 2019 – Aktuell:
Die kleine Stadt Monheim führt als erste deutsche Stadt den kostenlosen Öffentlichen Nahverkehr im Stadtgebiet für Einheimische ein. Außerdem sollen selbstfahrende Kleinbusse in engen Stadtbereichen für einen reibungslosen und regen Personentransport sicherstellen.
Anstatt diese Vorbildrolle positiv wahrzunehmen, werden überwiegend ablehnende Meinungen publiziert – diese Art von Politikern und Behörden werden leider nicht verändern, sondern nur verhindern!
Wir sollten sie abwählen … (WG)
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Sachstand
Kostenfreie oder kostenreduzierte ÖPNV-Nutzung
für Senioren in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz
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Kostenfreie oder kostenreduzierte ÖPNV-Nutzung
für Senioren in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz
Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: Fachbereich:
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14. Februar 2017
WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
Seite 3
2. Kostenfreie oder kostenreduzierte ÖPNV-Nutzung für
Senioren in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten 4
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2.1. Belgien 4
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2.2. Dänemark 5
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2.3. Estland 5
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2.4. Finnland 6
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2.5. Frankreich 7
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2.6. Italien 8
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2.7. Lettland 9
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2.8. Litauen 9
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2.9. Niederlande 10
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2.10. Norwegen 11
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2.11. Österreich 11
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2.12. Polen 13
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2.13. Portugal 13
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2.14. Rumänien 14
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2.15. Schweden 14
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2.16. Slowakei 15
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2.17. Tschechien 15
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2.18. Ungarn 16
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Kostenfreie oder kostenreduzierte ÖPNV-Nutzung für
Senioren in der Schweiz 17 -
Zusammenfassung 18
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Anlagen 20
4
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1. Einleitung
In Deutschland haben schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßen- verkehr erheblich beeinträchtigt sind, Anspruch darauf, im öffentlichen Personennahverkehr un- entgeltlich befördert zu werden (§§ 145 ff. SGB IX). Das betrifft gehbehinderte, außergewöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen. Eine entsprechende gesetzliche Rege- lung für Menschen ab einem bestimmten Alter gibt es in Deutschland nicht.
Gem. § 8 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)1 haben in Deutschland Verkehrsunterneh- men bzw. Verkehrsverbünde ihre Verkehrsleistungen eigenwirtschaftlich zu erbringen. Eine Ge- nehmigungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes prüft, ob die Beförderungsentgelte unter Be- rücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und der lokalen Gegebenheiten an- gemessen sind (§ 39 PBefG).2
In den einzelnen Bundesländern und Verkehrsverbünden gibt es keine einheitliche Regelung, zu welchen Konditionen ältere Menschen den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen können. Jedoch werden Senioren zunehmend von den Verkehrsunternehmen als eigene Ziel- gruppe erkannt, die man mit speziellen Angeboten ansprechen und als Kunden gewinnen möchte. In einzelnen Tarifverbünden können diese daher z.B. ihren Führerschein gegen zeitlich begrenzte kostenfreie Bahn- und Bustickets eintauschen. Einige Tarifverbünde geben erhebliche Rabatte. Dauerhaft kostenfreie Angebote konnten in Deutschland nicht eruiert werden.
Gegenstand des vorliegenden Sachstands ist die Frage, wie die Möglichkeiten einer kostenfreien oder kostenreduzierten ÖPNV-Nutzung für Senioren in ausgewählten anderen EU-Mitgliedsstaa- ten sowie der Schweiz gestaltet sind. Hierbei stellte sich zunächst die Frage, ob es eine solche Möglichkeit generell gibt und an welche Bedingungen diese geknüpft ist. Darüber hinaus wird – sofern entsprechende Informationen vorliegen – dargestellt, wie die kostenfreie oder kostenredu- zierte Nutzung des ÖPNV finanziert wird.
Die hierzu verfügbaren Informationen der Parlamente der entsprechenden Länder sowie die Er- gebnisse eigener Recherchen sind nachfolgend zusammengestellt.
2. Kostenfreie oder kostenreduzierte ÖPNV-Nutzung für Senioren in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten
2.1. Belgien
Aus Belgien liegen derzeit keine Informationen vor.
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1 http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/ (zuletzt aufgerufen am 13.12.2016).
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2 Sachstand WD 5 – 3000 – 070 – 12 „Kosten eines Nulltarifs im ÖPNV für Freiwilligendienstleistende“ vom 15. Mai 2012.
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2.2. Dänemark
In Dänemark erhalten Senioren ab 65 Jahren Ermäßigungen bei der Nutzung öffentlicher Ver- kehrsmittel im Nah- und Fernverkehr. Gleiches gilt für Senioren, die jünger als 65 Jahre sind, aber bereits eine Rente vom dänischen Staat beziehen.
In Dänemark wird der Zug- und Fährverkehr sowohl durch Nutzungsentgelte als auch durch staatliche Subventionen finanziert. Der Busverkehr wird durch Nutzungsentgelte sowie durch finanzielle Unterstützung der Regionen und Gemeinden finanziert.
Die Preisgestaltung ist dezentral. Die jeweiligen Verkehrsbetriebe und Bahnbetreiber entscheiden sowohl über die Fahrpreishöhe wie auch über eventuelle Ermäßigungen für spezielle Gruppen wie z.B. Senioren.
Der dänische Staat stellt jährlich mehr als 4 Milliarden Dänische Kronen für Beförderungsdienste durch die Bahn zur Verfügung. Dies trägt dazu bei, dass ältere Menschen in der Regel mindestens 25 Prozent Ermäßigung auf Bahntickets erhalten.
2.3. Estland
Seit Januar 2013 können in der estnischen Hauptstadt Tallinn alle Einwohner Tallinns sowie Schüler und Personen ab 65 Jahren mit Wohnsitz in Estland öffentliche Verkehrsmittel kostenfrei nutzen. Hierzu müssen Senioren einen Personalausweis oder eine Rentenbescheinigung der Re- publik Estland mitführen.3
Einwohner von Tartu haben ab einem Alter von 65 Jahren Anspruch auf kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Tartu. Hierzu muss eine gültige Fahrpreisermäßigungskarte und ein Identitätsnachweis mitgeführt werden. In Pärnu haben Senioren ab 65 Jahren ebenfalls An- spruch auf kostenfreie Fahrten. Auch sie sind verpflichtet, diesen Anspruch mit einem entspre- chenden Dokument zu belegen.
In Narva haben Senioren ab einem Alter von 66 Jahren Anspruch auf kostenfreie Nutzung der öf- fentlichen Verkehrsmittel. Bis zu einem Alter von 65 Jahren haben Senioren monatlich Anspruch auf bis zu 30 ermäßigte Tickets. In Rakvere haben Senioren mit dort eingetragenem Wohnsitz ab einem Alter von 70 Jahren Anspruch auf kostenfreie Fahrten.
In der Regel können also Senioren ab einem Alter von 65 Jahren öffentliche Verkehrsmittel an ihren Wohnsitzen kostenfrei nutzen, müssen jedoch entsprechende Dokumente wie z.B. Perso- nalausweis oder Rentenbescheinigung mit sich führen.
3 Siehe hierzu auch http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/gratis-busse-und-bahnen-tallinn-setzt-auf-freie-fahrt- im-nahverkehr-12025740.html (zuletzt aufgerufen am 23.1.2017).
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2.4. Finnland
In Finnland gibt es insgesamt 35 öffentliche Verkehrsbetriebe, von denen 26 städtisch und neun für staatliche „Zentren für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt“ tätig sind.
Senioren können eine Ermäßigung für die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel erhalten und haben unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf eine kostenfreie Nutzung. Kommu- nen und Zentren für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt sind unabhängige Behör- den, die die Preisgestaltung von Fahrkarten sowie Ermäßigungen für spezielle Nutzergruppen selbständig festlegen.
Eine gesetzliche Regelung gibt es hierzu nicht.
Die öffentlichen Verkehrsbetriebe finanzieren ihre Aktivitäten mit öffentlichen Mitteln und durch die Erlöse aus dem Fahrkartenverkauf.
Im Folgenden wird die Tarifgestaltung einiger Verkehrsbetriebe für Senioren beispielhaft darge- stellt.
Helsinki Region Transport (HRT)4
Die HRT ist eine kommunale Gebietskörperschaft im Besitz der Gemeinden und betreibt Straßen-
bahnen, Busse, U-Bahnen, S-Bahnen und die Suomenlinna-Fähre.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Rentner einen Rabatt auf eine 30-Tage-Karte oder ein Wertticket erhalten oder haben Anspruch auf eine kostenlose Fahrkarte innerhalb der Region Helsinki. Die Rentner müssen hierzu ihren Wohnsitz dauerhaft im HRT-Gebiet (Helsinki, Espoo, Vantaa, Kauniainen, Kirkkonummi, Kerava und Sipoo) haben.
Personen, die eine Rente aus der Sozialversicherung (Kela5) beziehen, haben Anspruch auf eine 25-prozentige Ermäßigung. Personen, die eine volle oder teilweise garantierte Rente aus der Sozi- alversicherung (Kela) erhalten, haben Anspruch auf eine 50-prozentige Ermäßigung.
Die Finanzierung der HRT wird jeweils zur Hälfte aus der Kommunalfinanzierung und aus den Fahrkartenerlösen bestritten.
Blinde Personen, behinderte Veteranen und Kriegsveteranen haben Anspruch auf kostenfreie Be- förderung.
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4 Siehe auch https://www.hsl.fi/en/helsinki-regional-transport-authority (zuletzt aufgerufen am 30.1.2017).
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5 Kela – Kansaneläkelaitos (englisch: The Social Insurance Institution)http://www.kela.fi/web/en (zuletzt aufgerufen am 30.1.2017).
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Turku Region Traffic (Föli)6
Die „Turku Region Traffic“ bietet eine Ermäßigung für Personen ab 65 Jahren an, die in den Ge- meinden der Region Föli registriert sind. Der Rabatt ist ausschließlich altersabhängig, d.h. er ist unabhängig von einem Rentenbezug oder der finanziellen Situation der Person.
Eine Senioren-Monatskarte (30 Tage) kostet 36 Euro (regulärer Preis für Erwachsene: 52 Euro). Der Preis für eine Senioren-Einzelfahrkarte, die für zwei Stunden ab dem Startpunkt der ersten Fahrt gültig ist, beträgt 1,75 Euro (regulärer Preis für Erwachsene: 2,20 Euro). Darüber hinaus können Senioren zwischen 9 und 13 Uhr zu einem Preis von 1,45 Euro fahren („Mittagsrabatt“).
Die Kosten der Seniorenrabatte betragen für die Gemeinden jährlich ca. 820.000 Euro. Behinderte Veteranen, Kriegsveteranen und Rollstuhlfahrer fahren kostenfrei.Tampere Regional Transport (Nysse)7
Die „Tampere Regional Transport“ gewährt allen Senioren ab 65 Jahren einen Rabatt. Der Rabatt beträgt außerhalb der Hauptverkehrszeiten zwischen 9 und 20 Uhr ca. 50 Prozent des regulären Erwachsenentarifs. In der übrigen Zeit zahlen die Senioren den regulären Erwachsenentarif. Der Rabatt gilt für alle Zonen.
Es gibt keine spezifische Finanzierung für die Ermäßigung. Separate Rentennachweise sind nicht erforderlich.
Kriegsveteranen haben Anspruch auf kostenfreie Fahrt in allen Zonen. Nach Vorlage entspre- chender Dokumente wird eine persönliche Fahrkarte ausgestellt.
Darüber hinaus haben Fahrgäste im Rollstuhl und deren Begleitpersonen sowie Begleitpersonen von Sehbehinderten oder geistig- und körperbehinderten Fahrgästen Anspruch auf kostenfreie Fahrt.
2.5. Frankreich
In Frankreich ist die Tarifpolitik für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch Senioren vielfältig. Die Tarife werden von den Gemeinden und ihren Gremien festgelegt. Eine Ausnahme bildet hierbei der Großraum Paris. Dort gibt es nur eine zuständige Behörde, die „Transport Union der Ile-de-France (STIF)“.
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6 Siehe auch http://www.foli.fi/en (zuletzt aufgerufen am 30.1.2017).
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7 Siehe auch http://aikataulut.tampere.fi/?lang=en (zuletzt aufgerufen am 30.1.2017).
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Die einzige gesetzliche Regelung, die allen Verkehrsbehörden des öffentlichen Personennahver- kehrs Ermäßigungen auferlegt, findet sich im Sozialgesetzbuch. Personen mit geringem Einkom- men können eine 50-prozentige Ermäßigung auf ihre Tickets erhalten. Der Rabatt gilt unabhängig vom Wohnort des Benutzers.
Jede Gemeinde bzw. jeder Gemeindezusammenschluss legt als Verkehrsverantwortliche/r die ei- gene Preispolitik fest:
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auf nationaler Ebene:
der Staat für die französische Staatsbahn (Société nationale du chemin de fer (SNCF)); -
auf regionaler Ebene:
der Regionalrat für die TER8-Linien und die Busse, die den Bahnverkehr ersetzen; -
auf Ebene der Departements:
die Dienste des Departements für die Buslinien im Bereich des Departements; -
auf kommunaler bzw. interkommunaler Ebene: die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeinde;
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im besonderen Fall Paris:
die „Régie autonome des transports Parisiens (RATP)“9.Die SNCF bietet z.B. für Menschen ab 60 Jahren eine „Senioren+-Karte“ an, die für eine einma- lige jährliche Zahlung von 60 Euro Tarifsenkungen von 25 bis 50 Prozent (einschließlich der
1. Klasse) ermöglicht.Im Großraum Paris („Île-de-France“) bietet die RATP nach einer entsprechenden Bedürftigkeits- prüfung für Senioren ab 65 Jahren die Fahrkarten „Émeraude“ oder „Améthyste“ an (bzw. ab 60 Jahren, sofern sie arbeitsunfähig sind). Diese Fahrkarten erlauben Fahrten auf dem gesamten Netz der Île-de-France zu einem ermäßigten Preis. Die Fahrkarte „Émeraude“ ist hierbei für Personen, die in Paris ansässig sind, und wird von den Sozialarbeitszentren („Centres d ́Action Sociale“) der Stadt Paris ausgestellt. Die Fahrkarte „Améthyste“ gilt für Personen, die ihren Wohnsitz in der Region Île-de-France, jedoch außerhalb von Paris haben und wird von den dortigen Sozialäm- tern ausgegeben. Die Karten werden von den Departements und der Stadt Paris erworben, die je- weils in ihrem Aufgabenbereich über die Kategorie der Empfänger sowie die Höhe der Ermäßi- gung entscheiden.
2.6. Italien
Aus Italien liegen derzeit keine Informationen vor.
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8 TER – Regionalzug in 22 Regionen Frankreichs.
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9 Die RATP ist der staatliche Betreiber des öffentlichen Personennahverkehrs in Paris und dem nahen Umland.http://www.ratp.fr/ (zuletzt aufgerufen am 30.1.2017).
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2.7. Lettland
In Lettland können öffentliche Verkehrsmittel kostenlos genutzt werden von:
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Kindern im Vorschulalter,
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Waisen,
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Behinderten der Gruppe I und II, Kindern mit Behinderungen sowie Personen, die behin-
derte Menschen der Gruppe I oder ein behindertes Kind begleiten,
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Schülern der Klassen 1 bis 910 sowie
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politisch unterdrückten Personen und Mitgliedern nationaler Widerstandsbewegungen.
Einige lokale Regierungen bieten zusätzliche Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr an. So ist der öffentliche Nahverkehr z.B. in der Stadt Riga kostenlos für Rentner, und es gibt Ermäßi- gungen für das Personal von Kindergärten und für Lehrer von allgemeinen Schulen.
Nach der Regierungsverordnung 435 wird die kostenfreie oder kostenermäßigte Nutzung des ÖPNV durch den Auftraggeber finanziert. Der Auftraggeber ist hierbei nach dem Gesetz über öf- fentliche Verkehrsdienste der Staat oder die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich die öf- fentlichen Verkehrsdienste liegen.
2.8. Litauen
In Litauen sind die Bedingungen, unter denen ältere Menschen den öffentlichen Nahverkehr nut- zen können, einheitlich geregelt. Das Gesetz über Transportrechte beinhaltet keinen Anspruch auf kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für Senioren. Es gibt jedoch Möglichkeiten für Senioren, öffentliche Verkehrsmittel zu ermäßigten Preisen zu nutzen.
Das Recht, Einzel- oder Monatsfahrkarten für die Nutzung lokaler (städtischer und suburbaner), regelmäßig verkehrender Linienbusse mit einer 80-prozentigen Ermäßigung zu erwerben, gilt für folgende Personengruppen:
Personen ab 80 Jahren bei Vorlage eines Ausweises mit einem Foto und Angabe des Ge- burtsdatums,
Personen, die Rente aufgrund einer erheblichen Behinderung erhalten, und deren Begleit- person bei Vorlage eines Behindertenausweises und einer Rentenbescheinigung, Widerstandskämpfer (1940 bis 1990), die 70 Jahre oder älter sind, bei Vorlage eines ent- sprechenden Zeugnisses mit Foto und Angabe des Geburtsdatums, Unabhängigkeitskämpfer der Republik Litauen gegen die Sowjetunion, die das Rentenein- trittsalter erreicht haben, bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
10
Schüler der Klassen 10 bis 12 erhalten eine 50-prozentige Ermäßigung.
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Das Recht, Einzel- oder Monatsfahrkarten für die Nutzung lokaler (städtischer und suburbaner), regelmäßig verkehrender Linienbusse mit 50-prozentigen Ermäßigung zu erwerben, gilt für fol- gende Personengruppen:
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Personen, die zwischen 70 und 80 Jahren alt sind, bei Vorlage eines Ausweises mit einem Foto und Angabe des Geburtsdatums,
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Personen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben, mit einem moderaten Maß an beson- deren Bedürfnissen/Behinderung, bei Vorlage eines Behindertenausweises und einer Ren- tenbescheinigung,
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Widerstandskämpfer (1940 bis 1990), die jünger als 70 Jahre sind und Teilnehmer der Be- freiungskämpfe waren, bei Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses mit Foto und Angabe des Geburtsdatums,
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Unabhängigkeitskämpfer der Republik Litauen gegen die Sowjetunion bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung,
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Personen, die unter den Besatzungen von 1939 bis 1990 gelitten haben (z.B. als politische Gefangene, Verbannte, ehemalige Gefangene von Ghettos, Konzentrationslagern und ande- ren Arten von Unterdrückungslagern), bei Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses.
Entsprechend dem von der jeweiligen Gemeinde festgelegten Verfahren kann auch anderen Per- sonen gestattet werden, ermäßigte Fahrkarten bzw. an bestimmten Wochentagen oder zu be- stimmten Tageszeiten ermäßigte Fahrkarten zu erwerben. Die Gemeinden decken die Kosten im Zusammenhang mit diesen Rabatten aus ihrem Mittelbudget.
2.9. Niederlande
In den Niederlanden reist man in öffentlichen Verkehrsmitteln mit der sogenannten OV11-Chip- karte, einer Art Kreditkarte, die für Bus, Straßenbahn, U-Bahn und Bahn gültig ist.
Personen ab 65 Jahren, die mit einer persönlichen OV-Chipkarte für öffentliche Verkehrsmittel reisen, erhalten automatisch eine Ermäßigung von 34 Prozent in Bus, Tram und Metro.
Zusätzlich zu dem Standardrabatt gibt es eine Reihe weiterer Angebote für Senioren, wie z.B.:
11 12 13
GVB12 (Amsterdam):
Die GVG verfügt in Amsterdam über 15 Straßenbahnlinien, 43 Buslinien, 4 U-Bahn-Linien und 6 Fährverbindungen.13
Ältere Menschen mit einem niedrigen Einkommen können diese in Amsterdam kostenfrei nutzen.
OV – Openbaar Vervoer (dt. Öffentlicher Verkehr).
GVB – Gemeentevervoerbedrijf, deutsch: „Städtischer Verkehrsbetrieb“.
https://www.gvb.nl/ontdek-amsterdam/tourist-guide/willkommen-amsterdam
(zuletzt aufgerufen am 23.1.2017).
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HTM14 (Den Haag):
In der Region Den Haag verkehren 12 Straßenbahnlinien und 8 Buslinien von HTM. Die Straßenbahn- und Buslinien befinden sich in Delft, Zoetermeer, Leidschendam, Voorburg, Rijswijk, Noordorp und Wateringen.15
Wenn eine Person über 65 Jahre alt ist und den „Haagse Ooievaarspas“16 hat, kann sie eine OV-Chipkarte für die kostenfreie Nutzung der HTM-Linien beantragen. -
RET17 (Rotterdam):
Die Gemeinden Rotterdam, Capelle aan den IJssel und Barendrecht bieten für Personen ab 65 Jahren eine kostenfreie Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel an. Die Gemeinde Schiedam bietet ein kostenloses Abonnement für Menschen mit niedrigem Einkommen an, das eine kostenfreie Fahrt auf allen RET-Linien ermöglicht.182.10. Norwegen
In Norwegen zahlen Personen ab 67 Jahren und Menschen, die eine Invalidenrente beziehen, 50 Prozent des normalen Tarifs für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Die Mindereinnahmen werden von den Landkreisen/Regierungsbezirken finanziert.
2.11. Österreich
Die kostenfreie bzw. kostenreduzierte Nutzung des ÖPNV für Senioren ist in Österreich nicht bundeseinheitlich geregelt. Es wird daher beispielhaft die Situation in der Bundeshauptstadt Wien dargestellt.
Bei den Ermäßigungen für ältere Fahrgäste in der Kernzone Wien, die im Verkehrsverbund Ost- Region (Wien, Niederösterreich und Burgenland) dem Stadtgebiet von Wien entspricht, ist zwi- schen alters- und einkommensabhängigen Ermäßigungen zu unterscheiden.
Altersabhängige Fahrpreisermäßigungen für Senioren
Bis zum Jahr 2011 lag – angelehnt an das Regelpensionsalter in Österreich – das Eintrittsalter für den Anspruch auf eine Seniorenermäßigung für Frauen bei 60 Jahren und für Männer bei 65 Jah- ren. Dies wurde vom Verfassungsgerichtshof als Diskriminierung von Männern angesehen. Daher wurde im Jahr 2012 das Anspruchsalter auf 60 Jahre vereinheitlicht. Im 2-Jahres-Rythmus wird seitdem das Alter um jeweils ein Jahr angehoben, bis im Jahr 2022 das Anspruchsalter von 65
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14 HTM – Haagsche Tramweg-Maatschappij.
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15 Siehe hierzu auch https://www.htm.nl/deutsch/oepv-in-den-haag-strecken-und-fahrplaene/(zuletzt aufgerufen am 23.1.2017).
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16 https://www.htm.nl/vervoerbewijzen/kortingen-en-abonnementen/abonnement-voor-haagse-ooievaarspashou- der-ouder-dan-de-aow-leeftijd/ (zuletzt aufgerufen am 6.2.2017).
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17 RET – Rotterdamse Elektrische Tram.
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18 Siehe hierzu auch https://www.ret.nl/home/reisproducten/vrij-reizen-voor-65-plussers.html (nur in niederlän- discher Sprache) (zuletzt aufgerufen am 23.1.2017).
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Jahren erreicht sein wird. Diese Altersregelung wird auch bei einem Großteil der österreichischen Verkehrsunternehmen angewandt.
Seit 1. Januar 2016 liegt das Anspruchsalter beim vollendeten 62. Lebensjahr und wird im nächs- ten Schritt im Jahr 2018 auf 63 Jahre angehoben.
Bei den ermäßigten Fahrkartenangeboten für Senioren kann zwischen einer Jahreskarte und einer 2-Fahrten-Karte Wien gewählt werden, die im Folgenden kurz dargestellt werden:
Jahreskarte
Die Jahreskarte für Senioren wurde 1992 im Auftrag des damaligen Bürgermeisters von Wien ein- geführt. Sie ist personengebunden und kostet bei Einmalzahlung 224 Euro bzw. bei monatlicher Abbuchung 229 Euro (Normaltarif: Einmalzahlung 365 Euro / monatliche Abbuchung 375 Euro). Das entspricht einer Ermäßigung der Senioren-Jahreskarte zum Normaltarif um ca. 39 Prozent.
Die Karte gilt auf allen Verbundlinien in der Kernzone Wien ohne zeitliche Einschränkung, also auch im Nachtverkehr. Ebenso wie bei der regulären Jahreskarte sind die kostenfreie Mitnahme von bis zu zwei Kindern an Samstagen ab 12 Uhr, die kostenfreie Mitnahme eines Hundes und die Nutzung eines Vorteilsscheckhefts mit diversen Ermäßigungen enthalten.
Aktuell nutzen die Senioren-Jahreskarte ca. 150.000 Personen in Wien. Damit liegt deren Anteil an verkauften Jahreskarten bei ca. 20 Prozent.
2-Fahrten-Karte Wien
Eine 2-Fahrten-Karte für Senioren kostet derzeit 2,80 Euro. Das entspricht gegenüber dem regulä- ren Preis pro Fahrt von 2,20 Euro einer Ermäßigung von ca. 37 Prozent.
Als Berechtigungsnachweis ist beim Kauf der Jahreskarte ein Lichtbildausweis, aus dem das Ge- burtsdatum hervorgeht, vorzulegen. Dieser ist auch bei Verwendung der Einzelkarte mitzuführen und bei einer Kontrolle vorzuzeigen.
Die geringeren Einnahmen der Wiener Verkehrsbetriebe durch diese altersabhängigen Fahrpreis- ermäßigungen für Senioren wird von der Stadt Wien im Rahmen des Betriebskostenzuschusses mit abgedeckt.
Einkommensabhängige Fahrpreisermäßigungen für Senioren
Personen und damit auch Senioren mit geringem Einkommen19 können folgende Ermäßigungen in Anspruch nehmen:
• eine ermäßigte Monatskarte zu einem Preis von 17 Euro
(regulärer Preis: 48,20 Euro, d.h. die Ermäßigung liegt bei ca. 65 %);
19
Der Richtsatz liegt derzeit für Alleinstehende bei 882,78 Euro bzw. für Paare bei 1.323,58 Euro pro Monat.
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• eine Einzelkarte zum ermäßigten Fahrpreis von 1,10 Euro pro Fahrt (regulärer Preis: 2,20 Euro, d.h. die Ermäßigung liegt bei 50 %).
Als Berechtigungsnachweis ist ergänzend zur Fahrkarte ein von der Stadt Wien ausgestellter Mo- bilpass20 bei der Fahrt in der Kernzone Wien mitzuführen. Das Alter der Person ist kein Krite- rium der Anspruchsberechtigung.
Die einkommensabhängige Ermäßigung für Senioren ist eine Sozialleistung der Stadt Wien. Dabei werden an die Wiener Verkehrsbetriebe Abgeltungszahlungen zu den verkauften ermäßigten Ein- zel- und Monatsfahrkarten in Höhe der Differenz zum regulären Preis geleistet.
2.12. Polen
In Polen werden die Grundsätze der Tariffestsetzungen für den öffentlichen Nahverkehr durch das entsprechende Gesetz über den öffentlichen Nahverkehr vom 16. Dezember 201021 geregelt. Nach Artikel 50a Absatz 1 hat der Gemeinderat das Recht, die Preise für öffentliche Nahverkehrs- dienste als öffentliche Aufgabe zu regeln. Demzufolge definiert auch der Gemeinderat die An- sprüche bestimmter Gruppen auf Ermäßigungen oder kostenfreie Nutzung des ÖPNV.
In den meisten polnischen Städten haben Rentner Anspruch auf eine 50-prozentige Ermäßigung und Senioren ab 70 Jahren sind berechtigt, den öffentlichen Nahverkehr (Busse, Straßenbahnen) kostenlos zu nutzen. In einigen Städten ist es auch möglich, ein sogenanntes „Senioren-Ticket“ zu erwerben. Nach Zahlung eines einmaligen geringen Entgeltes kann der ÖPNV hiermit beliebig oft genutzt werden. Das Ticket ist ein Jahr gültig.
Finanziert werden die Ermäßigungen für Senioren durch die jeweilige für Transport verantwortli- che Stelle, in der Regel durch den Gemeinderat oder einen Gemeindeverbund.
2.13. Portugal
Nach dem Gesetz Nr. 52/2015, Artikel 3 vom 9. Juni 2015 hat die Verkehrsbehörde eine gemein- wirtschaftliche Verpflichtung zur Gewährleistung von Leistungen im allgemeinen Interesse der Fahrgäste und somit auch zur Bereitstellung von Fahrpreisermäßigungen für Senioren.
Die Verwaltungsregel Nr. 36/2012 vom 8. Februar 2012 legt die Voraussetzungen für die Zuwei- sung des „Sozialpasses +“ fest. Das Ziel dieses Passes ist es, Familien in ihrer Mobilität zu unter- stützen und als alternative soziale Ergänzung für die intermodale Nutzung des ÖPNV mit ande- ren Verkehrsträgern zu dienen. Hierunter fallen u.a. Rentner und Pensionäre, deren monatliches Einkommen gleich dem 1,2-fachen Wert des Sozialhilfeindex ist.
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20 Siehe auch https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/ausweise/mobilpass.html(zuletzt aufgerufen am 31.1.2017).
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21 Polnisches Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften – Dz.U. 2016 poz. 1867 in der geänderten Fassung.http://isap.sejm.gov.pl/DetailsServlet?id=WDU20160001867 (zuletzt aufgerufen am 18.1.2017).
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2.14. Rumänien
In Rumänien bieten fast alle Städte eine kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Rent- ner an oder gewähren eine 50-prozentige Ermäßigung auf die Fahrkosten.
In Art. 1 des Gesetzes Nr. 147 vom 26. Juli 2000 ist in Bezug auf Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr für Senioren Folgendes geregelt:22
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(1) Rentner des Sozialversicherungssystems, der Sozialversicherung für Landwirte und von anderen Sozialversicherungssystemen erhalten sechsmal pro Jahr auf einfache Reisen im Zug zweiter Klasse einen 50-prozentigen Rabatt.
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(2) Berechtigte Personen nach Abs. 1, die nicht in der Lage sind, mit der Eisenbahn zu reisen, erhalten auf sechs einfache Fahrten im Inland mit Auto, Schiff oder öffentlichen Ver- kehrsmitteln zwischen Städten eine 50-prozentige Ermäßigung.
Um die Leistungen wahrnehmen zu können, müssen die Rentner hierzu ihren Rentennachweis und einen Identifikationsnachweis vorlegen.
Art. 42 des Gesetzes Nr. 92/2007, Absatz (1) zu öffentlichen Verkehrsmittel besagt, dass die finan- zielle Deckung der Reisekosten der Personen, die nach o.g. Gesetz von reduzierten Fahrscheinen profitieren, aus dem Staatshaushalt, den örtlichen Budgets oder den Budgets anderer gesetzlicher Einrichtungen erfolgt.
2.15. Schweden
Der öffentliche Nahverkehr ist in Schweden im „Lag (2010:1065) om kollektivtrafik“23 geregelt.
Das Angebot an Verkehrsmitteln ist in Landkreisen und Gemeinden unterschiedlich. Busse und Bahn werden in den meisten Orten angeboten. Stadtbahnen und Schiffe sind seltener. Eine U- Bahn ist nur in Stockholm verfügbar.
Die Preisgestaltung im öffentlichen Nahverkehr ist in Schweden eine lokalpolitische Angelegen- heit und kann so gestaltet werden, wie es im Rahmen des regionalen Verkehrsversorgungsplans („trafikförsörjningsplan“) möglich ist.
In der Regel werden ermäßigte Tarife für spezielle Gruppen, wie z.B. ältere Menschen, Studenten oder Behinderte, angeboten. Die Höhe der Ermäßigungen ist jedoch unterschiedlich.
In mehreren Regionen ist die Nutzung des regionalen ÖPNV auch kostenlos.
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22 Deutsche Übersetzung durch Verfasser.
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23 http://www.riksdagen.se/sv/dokument-lagar/dokument/svensk-forfattningssamling/lag-20101065-om-kollektiv- trafik_sfs-2010-1065 (zuletzt aufgerufen am 18.1.2017).
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Das Magazin „Senioren“ der „Schwedischen Vereinigung für schwedische Senioren“ veröffent- lichte im Mai 2016 eine Liste der Gemeinden, die einen kostenlosen Nahverkehr für ältere Bürger anbieten.24
Die Gesamtkosten der öffentlichen Verkehrsmittel in Schweden betrugen im Jahr 2015 43 Milliar- den Schwedische Kronen (SEK). Die Umsatzerlöse beliefen sich auf 21 Milliarden SEK und machten 48 Prozent der Gesamtkosten aus. Der Rest bestand aus Zuschüssen aus verschiedenen Regierungsebenen. Die Grafschaften stellten 46 Prozent der Gesamtfinanzierung zur Verfügung, sechs Prozent bestand aus kommunalen Mitteln und ein Prozent aus staatlicher Förderung. Der Anteil der öffentlichen Finanzierung ist in den letzten Jahren gestiegen.
2.16. Slowakei
In der Slowakei ist die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel für Senioren in folgenden Städten kostenfrei:
-
Bratislava (ab einem Alter von 70 Jahren),
-
Žilina (ab einem Alter von 62 Jahren) und
-
Košice (ab einem Alter von 68 Jahren).
Die Senioren benötigen einen „SeniorPass“, um die öffentlichen Verkehrsmittel kostenfrei nutzen zu können. Der „SeniorPass“ ist unbegrenzt gültig.
Ebenso haben Menschen mit schweren Behinderungen und Kinder bis sechs Jahre Anspruch auf kostenfreie Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Studierende haben Anspruch auf einen 50-pro- zentigen Rabatt mit der „International Student Identity Card (ISIC)“.
Rentner bis 62 Jahre, die Staatsbürger eines EU-Mitgliedslandes sind bzw. einen Dauerwohnsitz in einem EU-Mitgliedsland haben, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung mit den Zü- gen in der Slowakei. Ab einem Alter von 62 Jahren haben alle Personen ohne Beschränkung durch Staatsbürgerschaft oder Dauerwohnsitz in einem EU-Mitgliedsland Anspruch auf unent- geltliche Beförderung. Weitere Informationen hierzu finden sich in deutscher Sprache unter dem Link:
http://www.slovakrail.sk/en/zero-fare/zero-fare-german-lang.html
(zuletzt aufgerufen am 18.1.2017). 2.17. Tschechien
In Tschechien können Senioren öffentliche Verkehrsmittel kostenlos oder zu reduzierten Kosten nutzen.
So bietet z.B. die tschechische Eisenbahn „České dráhy” Senioren ab einem Alter von 70 Jahren
eine spezielle Karte mit dem Namen „IN-Senior“ an, mit der sie kostenlos oder mit einem Rabatt
24 http://www.senioren.se/nyheter/har-aker-seniorer-gratis-buss/ (zuletzt aufgerufen am 18.1.2017).
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reisen können. Weitere Informationen zu der IN-Senior-Karte finden sich in deutscher Sprache unter:
http://www.cd.cz/de/vyhody-pro-cestujici/in-karta/aplikace-na-in-karte/-18494/
(zuletzt aufgerufen am 16.1.2017).
Die „RegioJet/Student Agency“, eine der größten tschechischen privaten Verkehrsbetriebe, die Busse und Züge betreibt, bietet Passagieren ab 60 Jahren einen Rabatt von 25 Prozent auf ausge- wählten Strecken an.
Im regionalen/städtischen Verkehr sind Senioren auch berechtigt, öffentliche Verkehrsmittel un- entgeltlich oder ermäßigt zu nutzen. Generell sind die Regionen für den regionalen Nahverkehr und die Kommunen für den lokalen Nahverkehr zuständig. Öffentliche Verkehrsmittel im Gebiet werden aus regionalen bzw. kommunalen Budgets finanziert.
In der Hauptstadt Prag können Menschen, die älter als 70 Jahre sind, kostenlos fahren. Ermäßi- gungen für andere Fahrgäste sind ebenfalls erhältlich. Weitere Informationen finden sich in deut- scher Sprache unter dem Link:
http://www.dpp.cz/de/fahrten-durch-prag/ (zuletzt aufgerufen am 16.1.2017).
Auch in Brno (Brünn), der zweitgrößten Stadt der Tschechischen Republik, können Passagiere, die älter als 70 Jahre sind, kostenlos fahren. Sie erhalten eine Sonderkarte der „Dopravní podnikměsta Brna (DPMB)“. Weitere Informationen finden sich in tschechischer Sprache unter:
http://www.dpmb.cz/Default.aspx?seo=bezplatna-preprava
(zuletzt aufgerufen am 16.1.2017). 2.18. Ungarn
In Ungarn legt die Rechtsverordnung Nr. 85 vom 25. April 2007 über die Vorteile im öffentlichen Personenverkehr25 sowohl die Ermäßigungen im Personennahverkehr als auch die Berechtigungs- voraussetzungen der Kunden fest.
Nach dieser Verordnung sind folgende Bürger ab 65 Jahren berechtigt, den öffentlichen Nahver- kehr kostenfrei zu nutzen:
Personen mit der ungarischen Staatsbürgerschaft,
Personen mit der Staatsbürgerschaft eines anderer Mitgliedstaates der Europäischen Union,
Ausländer, die Altersrente von der ungarischen Pensionskasse erhalten,
http://njt.hu/cgi_bin/njt_doc.cgi?docid=110816 – nur in ungarischer Sprache (zuletzt aufgerufen am 16.1.2017).
25
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-
Ausländer mit ungarischer Nationalität auf der Grundlage des Gesetzes LXII26 von 2001 über ungarische Bürger, die in Nachbarländern leben,
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Ausländer, die sich in Ungarn auf der Grundlage eines internationalen Abkommens nie- dergelassen haben, sowie
-
Flüchtlinge.
Nach dem Gesetz CLXXXIX27 von 2011 über Ungarns lokale Regierungen und dem Gesetz XLI28von 2012 über Personenverkehrsdienste ist die Sicherstellung des öffentlichen Personennahver- kehrs eine der obligatorischen Aufgaben der Hauptstadtversammlung und eine fakultative Auf- gabe für die lokalen Regierungen oder für ihre Verbände. Artikel 34 des ungarischen Grundgeset- zes besagt, dass die lokalen Regierungen Anspruch auf eine verhältnismäßige Haushalts- und/oder sonstige finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung ihrer Pflichtfunktionen ha- ben. Fakultative Aufgaben müssen von den lokalen Regierungen finanziert werden.
Das Gesetz XLI von 2012 regelt, dass der Transportdienstleister, der die unentgeltliche Nutzung des Nahverkehrs für bestimmte Passagiere sicherstellt, Anspruch auf finanzielle Unterstützung hat, da diese Verantwortung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Maßnahme dieser Unterstützung wird durch die Regierungsverordnung Nr. 121 vom 26. Juni 201229 geregelt.
3. Kostenfreie oder kostenreduzierte ÖPNV-Nutzung für Senioren in der Schweiz
In der Schweiz gibt es die Möglichkeit einer kostenreduzierten Nutzung des öffentlichen Ver- kehrs bzw. des ÖPNV für Senioren. Es gibt jedoch – ähnlich wie in Deutschland – auch in der Schweiz keine landesweite einheitliche Regelung.
Einzige Ausnahme hierbei ist das landesweit gültige Generalabonnement. Frauen ab 64 Jahren und Männer ab 65 Jahren können ein vergünstigtes Jahres-Generalabonnement erwerben, das auf dem gesamten Streckennetz des öffentlichen Verkehrs und damit auch für den Regionalverkehr und städtischen Ortsverkehr (Busse, Trams, regionaler Schienenverkehr, Postautostrecken, Perso- nenschifffahrt) genutzt werden kann.
Die Tarifhoheit liegt bei den Verkehrsunternehmen bzw. bei den regionalen Verkehrsverbünden. Hierbei haben die Kantone einen wesentlichen Einfluss. Ungefähr ein Drittel der Tarifverbünde bieten vergünstigte Abonnements für Senioren an. Bei den anderen gelten die regulären Erwach- senentarife.
-
26 http://njt.hu/cgi_bin/njt_doc.cgi?docid=57066.328041 – nur in ungarischer Sprache. (zuletzt aufgerufen am 16.1.2017).
-
27 http://njt.hu/cgi_bin/njt_doc.cgi?docid=139876.329300 – nur in ungarischer Sprache. (zuletzt aufgerufen am 16.1.2017).
-
28 http://njt.hu/cgi_bin/njt_doc.cgi?docid=148467.323490 – nur in ungarischer Sprache. (zuletzt aufgerufen am 16.1.2017).
-
29 http://njt.hu/cgi_bin/njt_doc.cgi?docid=151033.250864 – nur in ungarischer Sprache. (zuletzt aufgerufen am 16.1.2017).
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Im Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) z.B. subventionieren die Wohngemeinde und der Kan- ton das Umwelt-Abonnement für alle im Gebiet des TNW steuerpflichtigen Personen. Das „U- Abo“ ist im ganzen Verbundgebiet (Nordwestschweiz) ohne zeitliche Begrenzung gültig. Ein Se- nioren-U-Abo ist derzeit für 67 Schweizer Franken pro Monat erhältlich.30
Weitere Tarifverbünde mit vergünstigten Senioren-Abos (ab 64 bzw. 65 Jahren) sind:
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Tarifverbund Région de Genève (Unireso)31,
-
Tarifverbund Bern-Solothurn (Libero)32,
-
Tarifverbund Région de Neuchâtel (Onde Verte)33,
-
Tarifverbund Region Schaffhausen (FlexTax)34 sowie
-
Tarifverbund Berner Oberland (BeoAbo)35.
Zur Frage der Finanzierung sind als Anlage 1 eine Erläuterung zu den Finanzflüssen im öffentli- chen Verkehr und als Anlage 2 ein Finanzflussdiagramm beigefügt.
4. Zusammenfassung
Zu der Frage, wie die Möglichkeiten einer kostenfreien oder kostenreduzierten ÖPNV-Nutzung für Senioren in 18 ausgewählten anderen EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz gestaltet sind, liegen für 17 Staaten länderspezifische Informationen vor.
Von diesen existiert ausschließlich in Ungarn eine generell kostenfreie Nutzung des ÖPNV für Senioren ab 65 Jahren. Neun Staaten bieten für einzelne Regionen eine kostenfreie Nutzung an, wobei es eine große Bandbreite zwischen den Aussagen, wie z.B. „in der Regel“, „in den meisten Städten“ oder durch die Benennung von Einzelbeispielen (z.B. Finnland, Niederlande), gibt. Li- tauen hat kein Angebot zur kostenfreien Nutzung des ÖPNV für Senioren. Aus sechs Staaten lie- gen hierzu keine expliziten Angaben vor.
In 15 Staaten gibt es Angebote einer kostenreduzierten ÖPNV-Nutzung für Senioren. Aus der Slowakei liegen hierzu keine Angaben vor.
Aus 13 Ländern liegen, wenn auch zum Teil wenig detaillierte, Angaben zu der Art der Finanzie- rung vor. Vier Länder machten hierzu keine Angaben.
-
30 http://www.tnw.ch/tickets-preise/abonnemente/das-u-abo (zuletzt aufgerufen am 18.1.2017).
-
31 http://www.unireso.com/fr/tarifs-titres-de-transport (zuletzt aufgerufen am 18.1.2017).
-
32 https://www.mylibero.ch/de/abo/libero-abo/ (zuletzt aufgerufen am 18.1.2017).
-
33 http://www.ondeverte.ch/titres-de-transport-2015/abonnements/ (zuletzt aufgerufen am 18.1.2017).
-
34 http://www.flextax.ch/tickets/flextax-billette/monatsabos (zuletzt aufgerufen am 18.1.2017).
35 http://www.beoabo.ch/de/abo-preise/ (zuletzt aufgerufen am 18.1.2017).
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Insgesamt ergibt sich zu der unter 1. beschriebenen Fragestellung folgendes Gesamtbild für die ausgewählten EU-Mitgliedstaaten und für die Schweiz:
Angebote einer kostenfreien ÖPNV-Nutzung für Senioren |
Angebote einer kostenreduzierten ÖPNV-Nutzung für Senioren |
Angaben |
|
Belgien |
Keine Angaben |
Keine Angaben |
Keine Angaben |
Dänemark |
Keine Angaben |
Ja |
Ja |
Estland |
Regionale Angebote |
Ja |
Keine Angaben |
Finnland |
Regionale Angebote |
Ja |
Ja |
Frankreich |
Keine Angaben |
Ja |
Ja |
Italien |
Keine Angaben |
Keine Angaben |
Keine Angaben |
Lettland |
Regionale Angebote |
Ja |
Ja |
Litauen |
Nein |
Ja |
Ja |
Niederlande |
Regionale Angebote |
Ja |
Keine Angaben |
Norwegen |
Keine Angaben |
Ja |
Ja |
Österreich |
Keine Angaben |
Ja |
Ja |
Polen |
Regionale Angebote |
Ja |
Ja |
Portugal |
Keine Angaben |
Ja |
Keine Angaben |
Rumänien |
Regionale Angebote |
Ja |
Ja |
Schweden |
Regionale Angebote |
Ja |
Ja |
Slowakei |
Regionale Angebote |
Keine Angaben |
Keine Angaben |
Tschechien |
Regionale Angebote |
Ja |
Ja |
Ungarn |
Ja |
Keine Angaben |
Ja |
Schweiz |
Keine Angaben |
Ja |
Ja |
***
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5.
Anlagen Anlage 1
Anlage 2
Finanzierungsflüsse im öffentlichen Verkehr. FAKTEN & ARGUMENTE zum öffentlichen Verkehr der Schweiz 2016/2017. S. 26 – 27. Verband öffentlicher Verkehr „VöV“.https://www.voev.ch/de/Service/Publikationen/VoeV-Schriften/Fakten-und- Argumente-zum-oeV-Schweiz (zuletzt aufgerufen am 8.2.2017).
Finanzierung Verkehr. FAKTEN & ARGUMENTE zum öffentlichen Ver- kehr der Schweiz 2016/2017. S. 46 – 47. Verband öffentlicher Verkehr „VöV“.https://www.voev.ch/de/Service/Publikationen/VoeV-Schriften/Fakten-und- Argumente-zum-oeV-Schweiz (zuletzt aufgerufen am 8.2.2017).
……………………………………………
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Durch ein Tarifsystem wird im öffentlichen Personenverkehr festgelegt, nach welchen Regeln der Preis für eine Fahrt zwischen Start- und Zielhaltestelle bestimmt wird.[1] Ein Tarifsystem besteht aus einer Tarifstruktur und einem Sortiment darauf aufbauender Fahrkartenarten.
Inhaltsverzeichnis
- 1Geschichte
- 2Fahrkartensortimente
- 3Tarifstrukturen
- 3.1Kostenfreier Nahverkehr
- 3.2Solidaritätstarif/Bürgerticket/Nahverkehrsabgabe
- 3.3Einheitstarif
- 3.4Einsteigetarif / Umsteigetarif
- 3.5Kurzzeittarif
- 3.6Relationstarif
- 3.7Kilometertarif
- 3.8Haltestellentarif
- 3.9Tarifkantentarif
- 3.10Teilstreckentarif
- 3.11Flächenzonentarif
- 3.12Kurzstreckentarif
- 3.13Mischtarife
- 3.14Berg- und Taltarif
- 3.15Einheimischentarif
- 3.16Sondertarif für Oberleitungsbusse
- 3.1Kostenfreier Nahverkehr
- 4Siehe auch
- 5Literatur
- 6Weblinks
- 7Einzelnachweise
Ursprünglich gab es getrennte Tarifsysteme für alle Verkehrsträger, wobei Eisenbahngesellschaften oft umfassendere Systeme mit Geltungsbereichen für ganze Staatsgebiete entwickelten. Der Fahrgast erwarb jeweils einen Fahrschein, der von einem Schaffner entwertet wurde. Bei jedem Wechsel des Verkehrsträgers und häufig auch bei jedem Umsteigen musste ein neuer Fahrschein erworben werden, der vom Einstiegspunkt bis zum Endpunkt einer Linie gültig war. Dieses System hielt sich in vielen osteuropäischen Ländern bis in die 1990er Jahre hinein, da hier hoch subventionierte Fahrscheine ausgegeben wurden, die aber nur für eine Fahrt auf einer Linie ohne Umsteigeberechtigung gültig waren. Für Berufstätige und Schüler gab es daneben aber auch streckenbezogene Wochen- und Monatskarten.
Der heutige öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) hat jedoch auch andere Tarifsysteme entstehen lassen. Zunächst wurden Umsteige-Tickets eingeführt, die beim Umsteigen erneut zu entwerten waren. Um auszuschließen, dass diese für eine Rückfahrt genutzt werden können, benutzte man eine Lochzange statt der Entwertung durch einfaches Einreißen. Aus der Position der Lochung auf dem Fahrschein konnte jetzt die Fahrtrichtung abgelesen werden. In den 1950er Jahren kam dann vermehrt der TIM-Drucker zum Einsatz, durch den die Fahrscheine mit Liniennummer, Fahrtrichtung und Uhrzeit bedruckt und hierdurch entwertet werden konnten.
Das „Wirtschaftswunder“ Anfang der 1960er Jahre führte in Westdeutschland zu einem Arbeitskräftemangel und hohen Lohnkosten. Daher ersetzten viele Nahverkehrsbetriebe ihre Schaffner, indem sie die Fahrscheine von den Fahrern verkaufen ließen. Später erfolgte der Fahrkartenverkauf zunehmend durch Fahrkartenautomaten. Durch Mehrfahrten- und Tageskarten sollte der Kartenverkauf zusätzlich eingeschränkt werden, weshalb viele Betriebe druckende Entwerter installierten. Auch in Osteuropa gab es durch den Arbeitskräftemangel keine Schaffner mehr. Hier erfolgte der Fahrkartenverkauf jedoch in Verkaufsstellen oder aus Zahlboxen. Kontrolleure übernahmen die stichprobenhafte Kontrolle der Fahrgäste.
Die Fahrgäste mussten sich nun selbst über die geltenden Tarife für ihre Fahrtstrecke informieren und die Kontrolleure mussten sich immer mehr Spezialwissen aneignen, da die Fahrkartensortimente zunehmend komplexer wurden. Allerdings sollte jetzt auch der Wechsel zwischen den Verkehrsträgern erleichtert werden, weshalb zunehmend Verkehrsgemeinschaftenund -verbünde entstanden. Auf die Tarifsysteme wirkte sich dies dadurch aus, dass Gebiets- und Zonentarife entwickelt oder auch Einheitstarife für große Stadtgebiete wie Berlin eingeführt wurden. Spezielle Kurzstreckenfahrscheine sollten den auf lange Fahrtstrecken ausgelegten und damit für Kurzfahrten über nur wenige Haltestellen zu hohen Tarifen entgegenwirken.
Ein Fahrkartengrundsortiment besteht in der Regel aus Einzelfahrkarten, preislich reduzierten Mehrfahrtenkarten und Zeitkarten wie Tages-, Wochen- und Monatskarten. Möglich sind auch ermäßigte Rückfahrkarten für eine Hin- und Rückfahrt. Dieses Grundsortiment kann ergänzt werden durch
- Zuschlagstickets (beispielsweise für die Benutzung der ersten Wagenklasse oder von zuschlagpflichtigen Verkehren wie Schnellbussen oder Anruf-Sammel-Taxis),
- Ergänzungstickets (unter anderem Anschlusstickets bei Überschreitung eines Zeitkarten-Geltungsbereiches) und
- Zusatztickets wie beispielsweise für die Gepäck-, Tier- oder Fahrradbeförderung.
Einzelfahrkarten sind innerhalb eines Geltungszeitraumes für eine Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel gültig, Rück- und Rundfahrten sind dabei ausgeschlossen. Alternativ dazu existieren bisweilen auch Kurzzeittarife, bei denen der Fahrpreis allein danach bestimmt wird, wie lange ein Verkehrsmittel genutzt wird. Hier sind dann beliebige Fahrtunterbrechungen, Umsteigen sowie Rück- und Rundfahrten gestattet. Kurzzeittarife sind von der Handhabung her recht einfach, da bei ihnen keine Entfernungen, Zahl an Haltestellen oder Tarifzonen beachtet werden müssen.
Zu den einzelnen Fahrkartenarten erfolgen in den Tarifbestimmungen nähere Beschreibungen. Besondere Bestimmungen und Bedingungen gibt es unter anderem für die Beförderung von Schwerbehinderten.
Für die Fahrt ist kein Fahrpreis zu entrichten. In vielen Städten finden sich auch partielle Realisierungen eines kostenfreien Nahverkehrs, d. h. dieser gilt nur für bestimmte Verkehrsarten, Linien, Betriebszeiten oder Personengruppen, wie beispielsweise Schwerbehinderte, Rentner, Veteranen oder Kinder. Realisierbar ist dies, da Ticketerlöse nur einen Teil der tatsächlichen Kosten widerspiegeln, sowie unter der Bereitschaft, gesamtgesellschaftliche Nutzeneffekte höher zu gewichten.[2] Auch der Autoverkehr arbeitet nicht kostendeckend und muss laut Verkehrsclub Deutschland aus allgemeinen Mitteln mit jährlich rund 150 Euro pro Person subventioniert werden.[3]
Die Idee eines kostenfreien Nahverkehrs wurde erstmals in den 1970er Jahren formuliert.[4] Der Schriftsteller Josef Reding forderte bereits 1971: „Ein großflächiger Verkehrsverbund mit einheitlichem Niedrig- oder Nulltarif wäre die Lösung des Nahverkehrsproblems der Städte. Dem Menschen in den Ballungsräumen muß eine preismäßig erschwingliche Transportmöglichkeit als Grundrecht zugestanden werden.“[5]
Udo Becker, Professor für Verkehrsökologie an der Technischen Universität Dresden, ist sich sicher, dass heutzutage „jeder Professor in Deutschland den Nulltarif theoretisch für eine gute Idee hält“.[6]
Ökonomische Aspekte ergeben sich aus einer direkten Einsparung komplexer Ticket- und Tarifsysteminfrastrukturen und damit betrauter Personenkreise (Konzeption, Verkauf, Wartung, Kontrolle). Eine verbesserte Auslastung der Verkehrskapazität führt aufgrund der degressiven Grenzkosten zu einem effizienteren Betrieb und zu niedrigeren Beförderungskosten pro Fahrgast. Mehr städtische Besucher mit in Folge steigenden Einzelhandelsumsätzen können zusätzliche kommunale Einnahmen generieren.[7]
Umwelt-Aspekte ergeben sich aus dem Rückgang des motorisierten Individualverkehrs: Verkehrsberuhigung, CO₂-Klimabilanz (Verkehr ist der einzige Sektor, der seine Emissionen seit 1990 nicht mindern konnte), Verkehrsunfallbilanz, Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub.[3]
Soziale Aspekte sind ein Zugewinn an Lebensqualität und eine flexiblere und breitere Mobilitäts-Teilhabe.[2][3]
- Steigende Fahrgastzahlen können Investitionen in den Linienausbau notwendig machen.
- Der Umstieg von Autofahrern erfolgt nicht immer in der prognostizierten Höhe, umgekehrt kann ein zu starker Zuspruch eine Kofinanzierung über z. B. City-Maut oder Parkplatzgebühren unterminieren.
- Vermehrt Kurzstreckenfahrgäste
- Umstiegseffekte aus der an sich erwünschten Gruppe der Fußgänger und Radfahrer[8]
- Ein kostenloser ÖPNV kann keine zeitliche Verschiebung von Verkehren aus der Spitzenlastzeit in Schwachlastzeiten leisten.[9]
Fahrpreisbehafteter öffentlicher Personennahverkehr arbeitet normalerweise nicht kostendeckend und muss zum überwiegenden Teil quersubventioniert werden. In kleinen, wenig frequentierten Städten, beispielsweise in Lübben und dem weitflächigen Templin, kann der Zuschussanteil bei über 80 % liegen,[10] in Metropolen wie Berlin bei rund 50 %. Insgesamt lag 2008 die Subventionsquote bei 63 %, während 37 % der Gesamtsumme nutzerfinanziert waren (Ticketerlöse) – dies entspricht 9 der 25 Milliarden Euro Gesamtkosten.[11]
Der kostenfreie Nahverkehr erfolgt zu 100 % umlagefinanziert. Dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen zufolge würde eine bundesweite Umsetzung in Deutschland mindestens 12 Milliarden Euro erfordern.[10]
Bei gesamtheitlicher Betrachtung ergeben sich finanzielle Nutzeneffekte, die nicht immer direkt quantifizierbar sind, wie Standortqualität, Attraktivitäts- und Imagegewinn. Eine verbesserte ÖPNV-Anbindung etwa führt zur Wertsteigerung der Grundstücke.[11] Dagegen summiert sich allein in Berlin der volkswirtschaftliche Schaden durch Verkehrsunfälle auf jährlich 1,1 Milliarden Euro.[10]
- Hasselt, Belgien, 70.000 Einwohner, seit 1997. Die Kostenfreiheit wurde nach 17 Jahren auf Kinder und Senioren eingegrenzt. Erwachsene zahlen ein geringes Entgelt (50 Cent). Als Grund der Modifikation werden eine Vervielfachung der Fahrgastzahlen, bzw. ein Regierungswechsel genannt.
- Templin, Deutschland, 16.000 Einwohner, 1998–2003. Steigerung der Passagierzahlen von 41.000 auf 350.000. Aufgrund des Fahrgastzuwachses 2003 Umwandlung in ein freiwilliges Bürgerticket-System. Kofinanzierung über Kurgäste.[3]
- Tórshavn, Färöer, 20.000 Einwohner, seit 2007 in den Bussen des Stadtverkehrs, jedoch nicht in den Überlandbussen.[12]
- Aubagne, Frankreich, 45.000 Einwohner, seit 2009. Steigerung der Passagierzahlen von 1,9 Millionen (2008) auf 4,9 Millionen (2012).[13] Finanzierung überwiegend über eine Arbeitgeber-Abgabe, die versement transport.
- Vitré, Frankreich, 17.500 Einwohner. Seit der Errichtung im Jahre 2001 haben sich die Passagierzahlen bis 2010 versiebenfacht.
- Tallinn, Estland, 420.000 Einwohner, seit 2013: Nach einer Volksabstimmung mit einer Drei-Viertel-Mehrheit führte die estländische Hauptstadt einen Gratis-Nahverkehr für Bewohner Tallinns ein. Kofinanzierung durch Zuzugseffekte.[14] Mittlerweile wurde das Angebot auf Regionalzüge ausgedehnt. Auch alle Schüler und alle Personen ab 65 Jahren können den ÖPNV Tallinns gratis benutzen, sofern sie in Estland wohnen.[15]
- Tscherjomuschki, Russland, 8300 Einwohner, vermutlich seit Eröffnung 1991: eine einzelne Linie, die die Ortschaft mit dem Kraftwerk am Sajano-Schuschensker Stausee verbindet.[16]
- Standseilbahn Pau, Frankreich: Seit 1978 kostenlos
- Melbourne, Australien: City Circle tram
- Dunkerque, Frankreich: Seit September 2018 ist dort die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gratis.[17]
- Świnoujście, Polen: Beide Fähren der Stadt, die Usedom mit Wolin verbinden, können gratis benutzt werden.[18]
- Catania, Italien: Metro und Busse der Stadt können seit Oktober 2018 von Studenten der Universität Catania kostenlos benutzt werden.[19]
- Commerce (Kalifornien), USA: Kostenfreier Nahverkehr für alle.[20]
- Amsterdam, Niederlande: Kostenlose Fähren über den IJ.[21]
- New York City, USA: Staten Island Ferry
Im Bundesland Hessen gibt es seit Anfang 2018 das „LandesTicket Hessen“, mit dem Landesbeschäftigte kostenlos Regionalzüge, S-Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Busse sowie Anruf-Sammel-Taxen in Hessen nutzen können. Es beinhaltet die Möglichkeit, von montags bis freitags ab 19:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen. Anfang 2019 waren ca. 135.000 Beamte, Tarifbeschäftigte und Auszubildende berechtigt, das Ticket zu nutzen.[22]
Die Stadt Pfaffenhofen an der Ilm hat im September 2018 beschlossen[23], dass ab dem 10. Dezember 2018 das dann aus acht Linien bestehende Stadtbussystem ausgeweitet, weitestgehend auf einen 30-Minuten-Takt verdichtet und für alle Nutzer unentgeltlich angeboten wird.[23] Gleichzeitig werden bisher unerschlossene Stadtbereiche abgedeckt und im Rufbussystem, das die Ortsteile in der Fläche bedient, wird der Preis von 3,60 Euro auf 1,50 Euro pro Einzelfahrt gesenkt. Zusammen mit der Stärkung der Radinfrastruktur, einer geänderten Parkraumbewirtschaftung und weiteren Verkehrslenkungsmaßnahmen verspricht sich die Stadt damit eine deutliche Stärkung des Umweltverbundes. Pfaffenhofen an der Ilm besitzt aktuell eine der höchsten Kfz-Dichten Deutschlands.
Tübingen bietet seit 10. Februar 2018 den „ticketfreien Samstag“, wodurch jeden Samstag alle Stadtbusse kostenlos und ohne Ticket benutzt werden können. Im Juli 2018 wurde bekanntgegeben, dass dieses Angebot bis Ende 2019 fortgesetzt werden soll.[24] Im Mai 2019 beantragte der Oberbürgermeister Tübingens, Boris Palmer, einen Zuschuss von zehn Millionen Euro beim Land Baden-Württemberg, um für zwei Jahre einen Modellversuch mit einem an allen Tagen kostenlosen Nahverkehr durchzuführen.[25]
Im November 2018 wurde bekannt, dass auch in Aschaffenburg der „ticketfreie Samstag“, beginnend am 1. Dezember 2018, im öffentlichen Nahverkehr der Stadt eingeführt wird. Er gilt für die Stadtbusse und den Bahnverkehr zwischen Aschaffenburg Hauptbahnhof und Obernau.[26]
Auch die nebeneinander liegenden Städte Ulm und Neu-Ulm bieten seit April 2019 bis voraussichtlich Ende 2019 einen kostenlosen Nahverkehr am Samstagen an.[27]
In Augsburg soll ab Mitte oder Ende 2019 der Nahverkehr in der Innenstadt für alle Fahrgäste kostenfrei angeboten werden. Eingeführt werden soll eine sogenannte „City-Zone“, die sich vom Königsplatz/Moritzplatz jeweils eine Haltestelle weit erstreckt.[28]
Um EU-Strafen aufgrund überhöhter Schadstoffwerte in deutschen Innenstädten zu vermeiden, schlugen Umweltministerin Hendricks, Verkehrsminister Schmidt und Kanzleramtschef Altmeier im Februar 2018 ein Maßnahmenpaket vor, das unter anderem einen Pilotversuch mit kostenlosem Nahverkehr in den fünf Städten Bonn, Essen, Herrenberg, Reutlingen und Mannheim vorsieht. Sollte dieser erfolgreich verlaufen, wird eine Ausweitung auf ganz Deutschland vorgeschlagen.[29]
Der Oberbürgermeister von Halle/Saale, Bernd Wiegand, kündigte im Oktober 2018 an, dass ab 2020 in Halle die Freifahrt für Schüler eingeführt würde. Dies sei ein Schritt in Richtung eines kostenlosen öffentlichen Nahverkehrs, sagte Wiegand.[30] Jedoch fand der Vorschlag keine Mehrheit im Planungsausschuss der Stadt und wird daher wohl nicht umgesetzt.[31]
Die Rostocker Bürgerschaft beschloss im Oktober 2018 mehrheitlich, die Freifahrt für Schüler einzuführen.[32] Dies wird zum Beginn des Schuljahres 2019/20 umgesetzt – Anspruch darauf haben ohne Altersbegrenzung alle Schüler mit Hauptwohnsitz in Rostock, Auszubildende jedoch nicht.[33]
Die SPD Berlin beschloss auf ihrem Landesparteitag im November 2018, die Freifahrt für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren einzuführen.[34] Die Koalitionspartner stimmten zu. Die Neuregelung tritt zum 1. August 2019 in Kraft.[35] Im Mai 2019 wurde bekannt, dass die konkrete Regelung jedem Schüler mit dem Berliner Schülerausweis I (d. h. allen Schülern von allgemeinbildenden Schulen sowie berufsbildenden Schulen mit Vollzeitunterricht, nicht jedoch Schülern im zweiten Bildungsweg) ohne Altersbegrenzung die kostenlose „fahrCard“ zubilligt.[36]
In Penzberg in Oberbayern dürfen alle Schüler Penzberger Schulen seit Anfang 2019 den Stadtbus gratis benutzen. Dies gilt auch an den Wochenenden und in den Ferien. Ende Mai 2019 beschloss der Stadtrat, die Freifahrt bis zum Juli 2020 zu verlängern.[37]
Auch der Landkreis Barnim prüft derzeit (Anfang 2019) die Einführung einer kostenfreien Schülerbeförderung, nach dem sich der Kreistag fast geschlossen dafür ausgesprochen hat.[38]
Carsten Sieling, der Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen, kündigte an, bei einem Sieg der SPD bei der Bürgerschaftswahl in Bremen 2019 den kostenlosen Personennahverkehr für Kinder und junge Erwachsene bis 18 Jahre einzuführen.[39] Auch die CDU Bremen kündigte in ihrem Wahlprogramm für die Bürgerschaftswahl an, sie wolle „im Rahmen eines Landesprojektes allen Schülerinnen und Schülern ab Klasse fünf an allgemeinbildenden und beruflichenSchulen bis zum 21. Lebensjahr, ein kostenloses Monatsticket zur Verfügung stellen“.[40]
Zum 1. Juli 2018 wurde angekündigt, dass in 11 von 15 Landkreisen Estlands die Benutzung öffentlicher Busse durch Bewohner des jeweiligen Landkreises kostenfrei ist, nachdem dies zuvor schon in der Hauptstadt Tallinn der Fall war.[41]
Nach der Kammerwahl 2018 kündigte der Premierminister Xavier Bettel Ende November 2018 die Einführung eines kostenlosen ÖPNV in Luxemburg an.[42] Im Januar 2019 wurde durch den Verkehrsminister Luxemburgs der 1. März 2020 als Tag der Einführung der Freifahrt in der 2. Klasse (die 1. Klasse bleibt kostenpflichtig) angekündigt.[43] Personen unter 20 Jahren können den ÖPNV bereits seit dem 1. August 2018 kostenfrei nutzen.[44] Auch Studenten unter 30 Jahren, die an einer Hochschule im In- oder Ausland eingeschrieben sind, können den ÖPNV kostenlos nutzen. Dafür müssen sie sich allerdings zuvor einen entsprechenden Freifahrtausweis besorgen.[45]
Eine bestimmte Personengruppe – zum Beispiel alle Bürger einer Stadt, alle Studenten einer Universität oder alle Gäste eines Kurorts – entrichten jährlich (als Bürgerticket), je Semester (als Semesterticket) beziehungsweise pro Übernachtung (per Ortstaxe) oder durch Benutzung des eigenen Fahrzeuges eine pauschale Nahverkehrsabgabe, um den ÖPNV attraktiver zu gestalten. Diese erlaubt ihnen nach dem Solidaritätsprinzip die unbegrenzte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im jeweiligen Gebiet, ohne das ein weiteres Ticket erworben werden muss. Das Modell basiert dabei auf einer Mischkalkulation, das heißt, diejenigen Zahler, die das Angebot gar nicht nutzen, subventionieren die tatsächlichen Fahrgäste, ohne dass die Ausgaben alleine aus Steuermitteln betrieben werden. Neben dem Semesterticket und dem ÖPNV-Anteil der Kurtaxe können auch andere Zeitkarten wie zum Beispiel die BahnCard 100 als Flatrate-Modelle für den öffentlichen Verkehr und insofern als Vorläufer für Bürgertickets angesehen werden; bei diesen Zeitkarten besteht allerdings keine Verpflichtung zum Kauf. Derzeit prüfen einzelne Kommunen, ob die Einführung des Konzepts der Bürgertickets oder (allgemeiner) einer Nahverkehrsabgabe machbar ist. Hierzu zählen zum Beispiel Erfurt[46] Tübingen[46][47], Leipzig[48][49] und Berlin.[50]In Osnabrück[51][52] wurden solche Pläne im März 2015 eingestellt[53]. Zur Umsetzung einer Nahverkehrsabgabe sind verschiedene Modelle genannt worden, deren Definition daraus besteht, dass für den Kreis der Betroffenen eine Zahlungspflicht besteht und die Mittel zweckgebunden als Lenkungsabgabe für den ÖPVN eingesetzt werden, darunter befinden sich:
- eine Halterabgabe, bei der jeder Halter eines Kraftfahrzeugs eine Abgabe (zusätzlich zur Kraftfahrzeugsteuer) zu zahlen hat, wobei der Betrag für den ersten Kraftwagen höher oder niedriger sein kann als für zweite und weitere Kraftwagen;[54]
- eine Straßenbenutzungsabgabe (Innenstadtmaut, auch „Innenstadtzufahrtsabgabe“ oder „Citymaut“ genannt..[55] Diese wird in Stockholm als (trängselskatt) und in London als (London Congestion Charge) bezeichnet[54]);*
- eine Umlage der Kosten auf alle Einwohner oder Haushalte,[54] ggf. mit Anrechnung des gezahlten Betrags auf den Kauf von Fahrscheinen;
- eine Pendlerabgabe für Unternehmen;[54] In Wien wurde etwa 1970 die Dienstgeberabgabe (auch U-Bahn-Steuer genannt) geschaffen, bei der der Dienstgeber pro Person unter 55 Jahren, die mehr als 10 Wochenstunden für ihn arbeitet, eine Abgabe zur Mitfinanzierung der U-Bahn Wien zu entrichten hat.[55][56] In Frankreich wurde eine Transportabgabe (versement transport) eingeführt: Unternehmen mit mehr als neun[57] Mitarbeitern müssen zwischen 0,55 und 1,75 % der Lohnsumme zur Förderung des ÖPNV entrichten. 2010 deckte der versement transport44,2 % der Ausgaben für den städtischen Verkehr und war damit das wichtigste Finanzierungsinstrument im ÖPNV Frankreichs.[55]
- eine Großveranstaltungsabgabe etwa in Form von Kombitickets;[54]
- eine Nahverkehrsabgabe auf den Handel;[58] In New York wird auf Wareneinkäufe ein Zuschlag von 0,375 % für den öffentlichen Nahverkehr MTA erhoben.[59]
- ein Bürgerticket ähnlich dem Semesterticket für Studenten.
Auch weitere Maßnahmen wie eine Erhöhung der Parkgebühren zum Zweck der Lenkung des Verkehrsverhaltens werden im Zusammenhang von Nahverkehrsabgaben betrachtet.[54]Unterschiedlich wird in Deutschland seitens der Verkehrswissenschaft die Frage bewertet, inwieweit die Erhebung einer Nahverkehrsabgabe rechtlich zulässig ist. Bislang nicht abschließend geklärt ist, ob in Deutschland eine Nahverkehrsabgabe zum Beispiel als Beitrag, Gebühr, Sonderabgabe, oder Steuer erhoben werden kann.[60][61]
Bislang wird in Deutschland keine Nahverkehrsabgabe erhoben; lediglich Semestertickets und einzelne Beispiele eines ÖPNV-Beitrags im Rahmen der Kurtaxe werden in diesem Zusammenhang als vergleichbar genannt.[62][63] Die Diskussion um eine (allgemeine) Nahverkehrsabgabe, die in Deutschland weitgehend als eine Umweltabgabe betrachtet worden ist, kam Ende der 1990er Jahre weitgehend zum Erliegen. Als Gründe hierfür werden unter anderem die Diskussion um den „Standort Deutschland“ sowie das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Kohlepfennig genannt.[64] Vereinzelt wurde vorgeschlagen, Kommunen durch Landesgesetz zu ermächtigen, eine Nahverkehrsabgabe als lokal respektive regional einsetzbares Finanzierungsinstrument zu erheben.[65] In den letzten Jahren wurde in der Kommunalpolitik einzelner Städten die Möglichkeit ins Gespräch gebracht, eine Nahverkehrsabgabe in Form eines Bürgertickets einzuführen. Vereinzelt wurde erwogen, beim Bund per „Experimentalklausel“ eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.[66]
Das Baden-Württembergische Verkehrsministerium hat im Jahr 2016 eine Grundlagenuntersuchung zur “Drittnutzerfinanzierung” veröffentlicht[67] und will im Jahr 2019 ein Gutachten veröffentlichen, mit dem geklärt werden soll, ob eine Nahverkehrsabgabe ein geeignetes Mittel ist.[68] Als zweites Bundesland will Berlin bis zum Jahr 2023 die Einführung eines Bürgertickets prüfen.[50]
Der Fahrpreis ist innerhalb des Tarifgebietes immer derselbe, das heißt, er ist unabhängig von der darin zurückgelegten Relation.[69] Beispiel: einheitlicher Stadttarif innerhalb eines gesamten Stadtgebietes.
Es gilt ein fester Fahrpreis für die Nutzung des Verkehrsmittels unabhängig von der darin zurückgelegten Strecke. Häufig gibt es bei diesem Tarifsystem auch einen zusätzlichen Umsteigetarif, der dazu berechtigt, gegen einen Aufpreis in ein weiteres Verkehrsmittel des Verkehrsunternehmens umzusteigen. Dieses Tarifsystem ist bis heute noch vor allem in den Vereinigten Staaten („Pay-per-Ride“ mit „Transfer Ticket“) und in Osteuropa verbreitet.
Der Fahrpreis wird danach bestimmt, wie lange der Fahrgast die Verkehrsmittel eines Verkehrsunternehmens nutzen darf. Diese Tarife gehören zu den Zeitkarten, sie gelten daher auch für Rück- und Rundfahrten und erlauben beliebiges Umsteigen sowie Fahrtunterbrechungen. In Bratislava und Ostrava[70] werden beispielsweise Tickets für 15 und 60 Minuten angeboten, die dort Kurzstrecken- und Einzelfahrkarten in Kombination mit einem Einheitstarif für das jeweilige Stadtgebiet ersetzen. Bei der Straßenbahn Liepāja, die nur aus einer Linie besteht, werden Fahrscheine mit einer Geltungsdauer von 24 Minuten ausgegeben. Dies reicht exakt aus, um von Endstation zu Endstation fahren zu können.
Der Fahrpreis wird für jedes Haltestellenpaar (das heißt für jede Kombination von Start- und Zielhaltestelle) im Tarifgebiet gesondert festgelegt.[71]
Der Fahrpreis berechnet sich nach der zwischen Start- und Zielhaltestelle zurückgelegten Strecke. Basis für diese Berechnung ist der sogenannte Tarifkilometer.[72]
Der Fahrpreis berechnet sich nach der Zahl an Haltestellen, die zwischen Start- und Zielhaltestelle zurückgelegt werden. Wegen der Übersichtlichkeit werden solche Tarife oft für Kurzstreckenfahrkarten über eine bis fünf Stationen angewendet, oft ohne Umsteigeberechtigung.
Zwischen Start- und Zielhaltestelle werden einzelne Streckenabschnitte befahren. Jedem dieser Streckenabschnitte ist eine bestimmte Zahl von Tarifeinheiten zugeordnet. Der Fahrpreis berechnet sich dann nach der Summe der den einzelnen Streckenabschnitten zugewiesenen Tarifeinheiten (Beispiel: Tarifsystem des ZVON).
Der Fahrpreis berechnet sich nach der Zahl der durchfahrenen Teilstrecken. Teilstrecken teilen eine Verkehrslinie in mehrere Abschnitte ein, die durch Teilstreckenpunkte (Zahlgrenzen) voneinander abgetrennt werden. Die Teilstreckenpunkte fallen typischerweise mit bestimmten Haltestellen an der durchfahrenen Strecke zusammen. Es ist aber ebenso möglich, dass ein oder mehrere Teilstreckenpunkte zwischen zwei Haltestellen auf freier Strecke liegen.
Der Fahrpreis berechnet sich nach der Zahl der zwischen Start- und Zielhaltestelle durchfahrenen Tarifzonen.[73] Es gibt sehr unterschiedliche Formen, wie Tarifzonen aufgebaut werden können: Ringzonen (vor allem in monozentrisch ausgerichteten Tarifräumen), Waben (vor allem in polyzentrisch ausgerichteten Tarifräumen) oder Tarifgebiete, die sich beispielsweise an Verwaltungsgrenzen orientieren. Im weiteren Sinne zählen auch Gesamtnetzkarten von Verkehrs- oder Tarifverbünden und Ländertickets zu den auf Flächenzonen beruhenden Tarifen.
Flächenzonen können sich überschneiden oder nebeneinander – auch ausschließlich – angeordnet werden. Orientieren sich diese an kommunalen Verwaltungsgrenzen, dann liegen die Tarifgrenzen sehr häufig zwischen den Haltestellen bzw. Bahnhöfen. Damit wird der Kauf von Anschlussfahrkarten zur Weiterfahrt über den jeweiligen Geltungsbereich der Zeitkarten erschwert, wenn die letzte Haltestelle im jeweiligen Tarifgebiet als Tarifgrenze gilt. In diesem Fall kommt es ohne ein Angebot an besonderen Anschlusskarten zu Doppeltarifierungen, da Ergänzungstickets spätestens an der Tarifgrenze gelöst werden müssen. Einige auf kommunalen Grenzen basierende Tarifsysteme vermeiden sämtliche Überlappungen und sogar die Zugehörigkeit einzelner Haltestellen zu mehr als einem Tarifgebiet (beispielsweise in Ostwestfalen-Lippe).
Im Zusammenhang mit Flächenzonentarifen wird häufig ein Kurzstreckentarif angeboten, der ansonsten zu hohe Fahrpreise für kurze Fahrten über eine Tarifzonengrenze hinweg ausgleichen soll.[74] Eine Kurzstrecke wird meist anhand einer festgelegten Zahl der Haltestellen definiert, wobei in Verkehrsmitteln mit großen Haltestellenabständen wie S-Bahnen oder U-Bahnen meist weniger Haltestellen zurückgelegt werden dürfen. In anderen Fällen wird eine Kilometergrenze festgelegt, anhand eines Aushangs an der Haltestelle kann der Fahrgast dann entnehmen, welche Haltestellen er mit einem Kurzstreckenfahrschein erreichen kann. Weiter darf mit Kurzstreckenfahrscheinen oft nicht umgestiegen werden.
Hierbei werden mehrere Tarifsysteme miteinander kombiniert, beispielsweise ein Einheitstarif für Stadtverkehre mit einem Kilometertarif für Regionalstrecken[75] oder einem Flächenzonentarif.
Bei Bergbahnen ist es üblich, die Talfahrt günstiger anzubieten als die Bergfahrt. Vereinzelt war dieses Modell auch bei Straßenbahnen anzutreffen die größere Höhenunterschiede überwanden. So zum Beispiel bei der Straßenbahn Esslingen–Nellingen–Denkendorf zwischen 1926 und 1952.[76]
Bei touristisch geprägten Bahnen wird Ortsansässigen häufig ein günstigerer Tarif eingeräumt. So zum Beispiel bei der früheren Strassenbahn St. Moritz, wo Einheimische nur die Hälfte des Fahrpreises entrichten mussten.[77]
Typisch für die realsozialistischen Staaten des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) war es, dem Oberleitungsbus einen eigenen Tarif zuzuweisen. Dieser war dann günstiger als der Autobus, aber teurer als die Straßenbahn, oder aber mit Letzterer tariflich gleichgestellt.
- Gemeinsamer Internationaler Tarif für die Beförderung von Personen
- Liste deutscher, Schweizer und österreichischer Tarif- und Verkehrsverbünde
- Mobilitätsmanagement
- Multimodaler Verkehr
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- Roter-Punkt-Aktion
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Wo ist kostengünstiger ÖPNV im Einsatz?
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